Gesetzlich Versicherte
Die Zahl der zur Abrechnung mit den Gesetzlichen
Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten (sog. "Vertragstherapeuten")
ist begrenzt, so dass ich - bei ansonsten gleicher Qualifikation (Approbation und Arztregistereintrag)
- über eine solche Zulassung leider nicht verfüge. Bei meiner Praxis handelt es sich deshalb um
eine Privatpraxis. Gesetzlich versicherte Klienten kann ich unter
diesen Umständen leider nur dann aufnehmen, wenn ihre jeweilige (Gesetzliche) Krankenkasse
ausnahmsweise einem sog. Kostenerstattungsverfahren zustimmt.
Hierfür ist von Ihrer Seite der Nachweis notwendig, dass es Ihnen trotz mehrfacher Anfragen nicht gelungen
ist, innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (ca. 3 Monate) und in einem zumutbaren regionalen
Radius einen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten zu bekommen (SGB V, §
13, Abs.3). Gerne informiere ich Sie persönlich über
die genauen Modalitäten und unterstütze Sie auch bei der Antragstellung.