| Privat Versicherte |
| Im Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherungen
sind die Kosten für ambulante |
| Psychotherapie (Verhaltenstherapie) in der
Regel eingeschlossen. Die Konditionen können jedoch - |
| abhängig vom jeweils abgeschlossenen Tarif
- variieren (z.B. bzgl. der erstatteten Sitzungen/Jahr |
| oder der Höhe der Erstattung). Bitte prüfen
Sie deshalb vorab Ihre Versicherungspolice oder |
| erkundigen sich diesbezüglich bei Ihrer
PKV. Idealerweise lassen Sie sich auf diesem Wege bereits |
| die notwendigen Antragsformulare übersenden
und bringen diese zum Erstgespräch mit. |
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| Beihilfe |
| Auch die Beihilfestellen erstatten im Allgemeinen
die Kosten für ambulante Psychotherapien. Bitte |
| nehmen Sie in diesem Fall ebenfalls Kontakt
mit der für Sie zuständigen Stelle auf und lassen sich |
| die entsprechenden Formulare zuschicken. |